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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB’S) für die VERMIETUNG der Weinlofts in 54340 Köwerich

vertreten durch Nadine Donati (im folgenden „Vermieter“ genannt).

 

 

Die nachfolgenden Regelungen gelten grundsätzlich mit Vertragsabschluss für das in der Buchungsbestätigung genannten Loft als vereinbart.

Die AGB’s stehen im Internet unter www.weinlofts.de zum Download zur Verfügung.

 

1.  Vertragsabschluss (Mietvertrag)

Mit der verbindlichen Buchung einer Ferienwohnung über den Vermieter, die per Internet, aber auch schriftlich oder telefonisch erfolgen kann, kommt es zu einem entsprechenden Vertragsabschluss, der wirksam wird, wenn sämtliche geforderten Angaben vorliegen und die schriftliche Bestätigung zur Buchung durch den Vermieter erfolgte. Das Vertragsverhältnis gilt als aufgehoben, wenn - wie in Ziffer 2 formuliert - die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden.

 

  2. Zahlung

Der Mietpreis kann vor oder während des Aufenthaltes auf das Konto der Vermieter überwiesen werden. Der Mietpreis kann ebenfalls während des Aufenthaltes in bar/per Karte (gegen Rechnung) beglichen werden. 

 

3.   Anreise

Wenn nicht anders vereinbart, beginnt das Mietverhältnis am Anreisetag ab 15.00 Uhr und endet am letzten Tag um 11.00 Uhr.

 

4.  Schlüssel

Dem Mieter*innen sind am Anreisetag die Schlüssel für die Ferienwohnung auszuhändigen. Bei Verlust der Schlüssels ist dies dem Vermieter zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

 

5. Abreise

Am Abreisetag ist die Ferienwohnung, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, bis

11.00 Uhr dem Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person in einem ordnungsgemäßen, (grob)gereinigten Zustand (Endreinigung ausgenommen) zu übergeben. Sollte die Wohnung in einem stark verschmutzten Zustand sein, dann erlauben wir uns, eine Reinigungspauschale von 50 Euro in Rechnung zu stellen.

Türen und Fenster sind zu schließen. Sämtliche Schlüssel sind persönlich (wenn nicht anders verabredet) auszuhändigen.

Dem Vermieter oder dessen Beauftragten steht das Recht einer detaillierten Kontrolle und etwaigen Durchführung einer Abnahmehandlung zu. Etwaige Mängel und Unvollständigkeiten sind schriftlich festzuhalten und durch den Mieter mittels Unterschriftsleistung zu bestätigen.

6.  Personen

Das Mietobjekt wird nur für die vertraglich vereinbarten Personen laut Buchung zur Verfügung gestellt. Nachträgliche Änderungen bedürfen einer Erlaubnis des Vermieters. Dies gilt insbesondere für Übernachtungen weiterer Personen. Für den Fall von Zuwiderhandlungen ist der Vermieter berechtigt, die nicht in der Buchung aufgeführten Personen vom Feriengrundstück zu verweisen. Im Übrigen können Zuwiderhandlungen etwaige Schadenersatzansprüche begründen.


7.  Haustiere, Rauchen

 

Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt. Dies gilt auch für die Besucher der Mieter. Innerhalb der Ferienwohnungen sowie innerhalb des Hauses ist das Rauchen NICHT gestattet.

 

 8.  Instandhaltung der Ferienwohnungen

 

Der/die Mieter verpflichtet/verpflichten sich, die gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar pfleglich zu behandeln und vor jeglichen Schäden zu bewahren. Während der Mietzeit entstandene Schäden an der Ferienwohnung und auf dem Wohngrundstück bzw. Fehlbestände am Inventar hat der Mieter zu ersetzen, es sei denn, er weist nach, dass ihn selbst oder die ihn begleitenden Personen an der Entstehung des Schadens oder des Fehlbestandes kein Verschulden trifft.

 Feststellungen zur Unvollständigkeit des Inventars oder bestehender bzw. eingetretener Mängel am Mietobjekt hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen, anderenfalls stehen dem Vermieter darauf beruhende Ersatzansprüche zu.

 

 9.  Pflichten des Vermieters

 

Mit dem wirksamen Abschluss des Vertrages ist der Vermieter zur Vertragsgerechten Bereitstellung und Übergabe des Mietobjektes verpflichtet. Sollte trotz aller Sorgfalt des Vermieters bzw. durch vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände (Unwetterkatastrophen, Brand, Explosion, Schäden und Havarien im und am Haus, Vandalismus etc.) die Ferienwohnung nicht, wie vereinbart durch den Mieter genutzt werden können, haftet der Vermieter ausschließlich in Höhe des vereinbarten Mietpreises.

 

Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die außerhalb seines Verantwortungsbereiches liegen.

 

 

 

10.      Rückabwicklung des Vertrages

Für den Fall des Rücktrittes hat der Mieter folgenden Aufwendungsersatz gegenüber dem Vermieter zu entrichten:

 

•  Stornierung der Buchung bis 60 Tage vor Mietbeginn:

 

€ 30,00 (pauschale Bearbeitungsgebühr)

 

•  Stornierung der Buchung ab 59. bis 30. Tag vor Mietbeginn: 25 % des vereinbarten Mietpreises

 

•  Stornierung der Buchung ab 29. Tag bis unmittelbar vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises

 

Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter (E-Mail ausreichend). Für den Fall eines Rücktrittes verpflichtet sich der Vermieter, die Wohnung sofort dem Markt zur Verfügung zu stellen (Schadensminderungspflicht).

 Bei Neuvermietung werden die Einnahmen mit den    Ansprüchen des Vermieters gegenüber dem Mieter verrechnet.

 

Die vorzeitige Abreise des Mieters, die dem Vermieter anzuzeigen ist, berechtigt diesen nicht zur Geltendmachung von Rück- oder Schadenersatzforderungen. Der Mieter schuldet auch für diesen Fall den vereinbarten Mietzins.

 

Falls der Mieter vom Vertrag zurücktritt und gleichzeitig einen Nachmieter stellt, der schriftlich erklärt, dass er die vereinbarten Bedingungen übernimmt, wird der Vermieter eine neue Buchungsbestätigung erstellen.

 

11)  Salvatorische Klausel

 

Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.

 

12)  Gerichtsstand

 

Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das zuständige Gericht in Trier.